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STIFTER WERDEN

Zustiftung

Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital der Bürgerstiftung Erkrath und stärken damit ihre Leistungsfähigkeit. Ihr gestiftetes Kapital bleibt auf ewig angelegt und steuert über Jahrzehnte dazu bei, dass Gutes in Erkrath bewirkt wird. Eine Zustiftung ist eine sinnvolle Alternative zur Gründung einer eigenen Stiftung. 

Zustiftung

Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital der Bürgerstiftung Erkrath und stärken damit ihre Leistungsfähigkeit. Ihr gestiftetes Kapital bleibt auf ewig angelegt und steuert über Jahrzehnte dazu bei, dass Gutes in Erkrath bewirkt wird. Eine Zustiftung ist eine sinnvolle Alternative zur Gründung einer eigenen Stiftung. 


Namensstiftung

Als besondere Art der Zustiftung in das Grundstockvermögen ist können Zustiftungen ab einem Zuwendungsbetrag von mindestens 10.000 Euro als sogenannte Namensstiftung ausgewiesen werden. Auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung wird hierbei die Zustiftung mit einem gewünschten Namen verbunden und öffentlich sichtbar gemacht. Entsprechend des deklarierten Stiftungszwecks fördert die Bürgerstiftung Erkrath anschließend die gewünschten Projekte in Erkrath.

Namensstiftung

Eine Namensstiftung ist eine besondere Art der Zustiftung in das Grundstockvermögen der Bürgerstiftung Erkrath. Ab einer Zuwendung von mindestens 10.000 Euro können Zustiftungen von uns als Namensstiftung ausgewiesen werden. In einer schriftlichen Vereinbarung wird ihre Zustiftung sichtbar mit einem von Ihnen gewünschten Namen verbunden. Basierend auf Ihrem Wunsch fördert die Bürgerstiftung Erkrath dann entsprechende Projekte in Erkrath.

So können Sie einfach und unbürokratisch ihre „eigene“ Stiftung gründen.

Namensstiftung

Als besondere Art der Zustiftung in das Grundstockvermögen können Zustiftungen ab einem Zuwendungsbetrag von mindestens 10.000 Euro als sogenannte Namensstiftung ausgewiesen werden. Auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung wird hierbei die Zustiftung mit einem gewünschten Namen verbunden und öffentlich sichtbar gemacht. Entsprechend des deklarierten Stiftungszwecks fördert die Bürgerstiftung Erkrath anschließend die gewünschten Projekte in Erkrath.

Verbrauchsstiftung

Soll die Stiftung nur für einen vorab bestimmten Zeitraum bestehen, kann sie als Verbrauchsstiftung errichtet werden. Sie als Stifter bestimmen dann, dass das Vermögen für den von Ihnen bestimmten Zweck eingesetzt und verbraucht wird. Eine Verbrauchsstiftung muss für mindestens zehn Jahre errichtet werden, um die vom Gesetz geforderte „dauerhafte“ Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen.

Die Verbrauchsstiftung ist angesichts niedriger Zinsen eine zeitgemäße Variante.

Zuwendungen an die Bürgerstiftung Erkrath und die von ihr verwalteten Stiftungen können steuerlich als Sonderausgaben wie folgt geltend gemacht werden:

 

  • Spenden in den Vermögensstock der Bürgerstiftung Erkrath können jährlich bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgabe geltend gemacht werden. 
  • Zustiftungen können bis zu einer Million Euro (Ehepaare bis zu zwei Millionen Euro) geltend gemacht werden, der über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden kann (§ 10 b Abs. 1a EStG).
  • Testamentarische Zuwendungen an die Bürgerstiftung Erkrath unterliegen keiner Erbschaftsteuer.

Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer persönlichen Abzugsmöglichkeiten an Ihren Steuerberater.

JETZT SPENDEN

Gutes in Erkrath bewirken dank Ihrer Spende! 

Möchten Sie unsere Projektarbeit direkt unterstützen, dann helfen Sie uns mit einer Spende. Spenden müssen von uns innerhalb von zwei Jahren verwendet werden und sind gerade in Zeiten geringer Erträge eine wichtige Möglichkeit, unseren Stiftungszweck zu erfüllen. Ob Einzel- oder Dauerspende – jeder Euro hilft!

Ihre Geldzuwendung kommt schnell und direkt dorthin, wo sie gebraucht wird: in die geförderten Projekte.

Die Spender erhalten einen Spendennachweis zur Vorlage u.a. beim Finanzamt.

Sie als Spender können die Bürgerstiftung Erkrath oder ein Projekt ihrer Wahl begünstigen.

Die Stiftungsorgane, die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt wachen über die Verwendung der Mittel im Sinne des Stiftungszwecks sowie über die angemessene Anlage.

Spendenkonto

NAME: Bürgerstiftung Erkrath
IBAN: DE55-3015-0200-0002-1672-78
BIC: WELADED1KSD

NACHLASS SPENDEN

Testament / Vermächtnis bei der Bürgerstiftung Erkrath! 

Auch noch nach Ablauf der eigenen Lebenszeit kann man Sinn stiften und Gutes bewirken. Setzen Sie Zeichen über Ihren Tod hinaus, zum Beispiel indem Sie die Bürgerstiftung Erkrath als Erbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer bedenken und so unsere Arbeit nachhaltig unterstützen. Eine letztwillige Verfügung schafft darüber hinaus Klarheit für Angehörige und Freunde.

Wird die Bürgerstiftung Erkrath als Erbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer in einer letztwilligen Verfügung bedacht, bleibt sie erbschaftsteuerfrei. Darüber hinaus findet eine rückwirkende Befreiung von der Erbschaftsteuer für Erben statt, die ihr ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Bürgerstiftung Erkrath übertragen.

Wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht: hallo@buergerstiftung-erkrath.de.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Webseite grundsätzlich die männliche Sprachform, das generische Maskulinum, verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. So sollen sich alle Gender von den Inhalten unserer Webseite gleichermaßen angesprochen fühlen.

Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

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